UNTERSCHRIFTEN-AKTION

für die gesetzliche Kennzeichnung von Kaffee

20111228032912Plakat KennzeichnungEs kann nicht sein, dass es eine gesetzlose Zeit bei Kaffee gibt! 
Die Mengenanteile an Arabica und Robusta-Sorten in einer Packung, das Röstdatum, das Spritzen sowie auch die Röstfarbe sind gesetzlich nicht geregelt.

Leider gibt es viele Verstecke bei Kaffee, wo minderwertige Qualität von Kaffee überdeckt wird.
 
Kennzeichnung Arabica und Robusta

Robusta wird am Weltmarkt wesentlich billiger gehandelt, als der teure Arabica. Das hat damit zu tun, dass sowohl der Anbau als auch die Aufbereitung einfacher sind. Zudem ist Robusta geschmacklich als minderwertig zu bezeichnen und die Inhaltsstoffe stellen nachteilige Auswirkungen (Magenschmerzen, u.a.) für den Menschen dar, da im Robusta erhöhte Coffeinwerte, erhöhte Chlorogensäure und ein stark stinkender Aromastoff Guajacol enthalten ist.

Wenn der Röster den Robusta für so gut einstuft, kann er es auch auf den Kaffeesack ausloben und für den Konsumenten ersichtlich machen.

Warum ist nicht drinnen, was draufsteht? Aus verschiedenen Gründen! Es geht vorallem um Marktanteile und darum mit billigen Rohkaffee wie Robusta in der Mischung die Mitbewerber zu unterbieten. Es bestehen (Zitat aus der Lebensmitteluntersuchungsanstalt aus Bregenz. 1.8.2001) keine Rechtsvorschriften, aus denen eine Kennzeichnung geregelt ist. Auch die Angabe der Kaffeeart ist bei geröstetem Kaffee nicht handelsüblich und auch nach den einschlägigen Bestimmungen des Ö. Lebensmittelbuches (ÖLMB) nicht vorgesehen.

Eine Deklaration von geröstetem Kaffee ohne Kaffeeartenangabe entspricht daher den Bestimmungen der LMKV (Lebensmittelkodexverordnung) wie auch den Bezeichnungsvorgaben des ÖLMB. Prof. Edelbauer: „In den vorhandenen Gesetzen gibt es natürlich Gesetzeslücken oder falsche Auslegungen, aber wenn man das einmal erkennt, könnte oder muss man das auch wieder reparieren und diese Gesetzeslücke wieder schließen. Was bei Robusta im Kaffee dringend notwendig wäre“.

Laut einer Untersuchung über die Richtigkeit der Sortenbezeichnung bei Röstkaffee durch die AK Wien wurden 21 Produkte, die mit 100% Arabica ausgelobt wurden, untersucht. Insgesamt bedeutet dies, dass von 21 untersuchten Produkten, die ausschließlich die Sorte Arabica enthalten sollten, bei 10 Produkten (48%) abweichend von den Produktangaben eine Mischung der Sorten Arabica und Robusta festzustellen war. (2005)

AK Wien_Roestkaffee_Test_2005.pdf

Ablaufdatum/Röstdatum 

Wozu ein Ablaufdatum von Kaffee? Es sagt nichts aus? Der Konsument kann sich nicht danach richten! Beim Kaffee trinken geht es um das Aroma und die Frische! 
Kaffee kann bei kühler trockener Lagerung zwar nicht verderben im Gegensatz z.B. zu einer Wurst, die nach gewisser Zeit nicht mehr genießbar ist, jedoch er verliert – wie nach einer Studie der Universität Wien – am Wichtigsten, an seinem Aroma und seine Inhaltsstoffe verändern sich. 
Ein Ablaufdatum sagt einem Konsumenten nicht sein Alter. Bei frisch gerösteten Arabica-Kaffee kann man das Aroma deutlich wahrnehmen. Der frisch geröstete geht auch beim Aufguss auf und der alte bleibt sitzen.

Spritzen beim Röstprozess 

Röster sagen (nicht alle) sie müssen den Kaffee spritzen um schneller zu kühlen!

Nach der Röstung werden die Kaffeebohnen auf Kühlsieben geleitet und unter einem Kaltluftstrom oder unter Wasserbenetzung herumgewirbelt und abgekühlt. Dieser Kühlvorgang ist notwendig um ein Nachrösten, Verbrennen oder Aromaverlust zu vermeiden.

Der Einsatz von Wasser beschleunigt wohl den Kühlvorgang, mindert jedoch die Kaffeequalität erheblich, denn der Verlust flüchtiger Aromastoffe wird beschleunigt. Außerdem wird dadurch das Gewicht gesteigert und die Ausbeute gleichzeitig dadurch verringert. Zudem wird auf Grund der Wasseranreicherung das Lagervermögen des Röstkaffees deutlich verschlechtert und Altgeschmack macht sich bereits nach kurzer Lagerung bemerkbar. Die Wahrheit: „Es wird Gewicht gemacht“.
 
Röstfarbe

Eine von der gesetzlich eingerichteten Codexkommission im Ö. Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) festgelegte Röstfarbe wird nicht eingehalten:

„Richtig geröstete Kaffeebohnen zeigen eine gleichmäßig braune Farbe und sind auch im Inneren weder licht noch verbrannt, sondern braun.“

Es sind zwei wichtige Gründe dafür ausschlaggebend, und zwar: 
1. da mit der schwarzen (dunklen) Röstung minderwertige Qualität verdeckt wird (finanzielle Angelegenheit) und 
2. Mit der Überhitzung der Bohne beim Rösten entsteht Acrylamid. 
Wenn Robusta noch beigemischt ist, steigt das Acrylamid signifikant an. Eine Untersuchung ergibt einen Mittelwert bei einem Bohnenkaffee mit Robustaanteil in Höhe von 708 microgramm/kg.

Wir fordern daher: 

Jede Kaffeepackung sollte mit dem

  • Röstdatum
  • gespritzt/ungespritzt
  • Anteil von Arabica/Robusta

ausgezeichnet werden, um den Kaffeekonsumenten die Wahlmöglichkeit zu geben.

 
Unterstützen Sie die Unterschriftenaktion!

Sie können gerne dazu Unterschriften-Material (Plakate, Unterschriftenlisten, etc.) teleofonisch oder per Email anfordern und bekommen es per Post zugesandt!

 info@kaffee-experten.at